Fachbereiche

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht benötigt allein durch die Vielfältigkeit der verschiedenen Arten der Gesellschaftsformen eine kompetente Beratung. Bei Neugründungen ist die Vertragsgestaltung der Gesellschaft, sei es eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie die AG, GmbH oder UG von immenser Bedeutung. Umwandlungen von Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften, Stilllegungen und juristische Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern, Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern bedürfen hoher Spezialisierung des Rechtsanwalts in den gesellschaftsrechtlichen Fragen als auch in den angrenzenden Fachbereichen wie z.B. Erbrecht, Insolvenzrecht. Unsere Anwälte entwickeln für Mandanten pragmatische Lösungen gerade auch für Spezialfälle im Gesellschaftsrecht insbesondere auf folgenden Feldern:

• Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen von Neugründungen
• Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen zu Umstrukturierung und Umgründung
• Betreuung bei Verkauf und Erwerb von Gesellschaften
• Betreuung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
• Berufung und Abbestellung von Organen der Gesellschaften

Wenn ein gewünschter Schwerpunkt oben nicht enthalten ist, fragen Sie uns! Nicht jeden einzelnen Tätigkeitsbereich können wir hier vorstellen.

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