Fachbereiche

Baurecht

Das Architekten- und Baurecht beinhaltet eine Vielzahl von juristischen Fallstricken. Die Vielschichtigkeit und verschiedenen Interessenlagen der Beteiligten während eines Bauprojektes führen fast automatisch zu Diskrepanzen zwischen den handelnden Personen. Eine Möglichkeit zur Vermeidung von Streitigkeiten in Projektierung, Planung und Ausführung bietet die baubegleitende Rechtsberatung, durch welche potenzielle juristische Streitfragen während des Projektes frühzeitig erkannt und gelöst werden können. Daher ist es unerlässlich, dass durch den Juristen eine sachgerechte, mandantenorientierte Bearbeitung in der Vertragsgestaltung und Bewertung von Sachverhalten in den Bereichen öffentliches und privates Baurecht und insbesondere in den Fachgebieten VOB, BGB und HOAI erfolgt. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung im Architekten- und Baurecht sind wir in der Lage jeden einzelnen Aspekt eines Bauprojektes zu erörtern und eine sachgerechte Lösung zu erarbeiten. Somit wird gewährleistet, dass dem Mandanten keine Nachteile und damit verbundenen Kosten entstehen. Unsere Leistungen beinhalten:

• Erstellung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen
• Honorare von Architekten und Ingenieuren (HOAI)
• Erstellung und Prüfung von General- und Subunternehmerverträgen
• Mängel- und Gewährleistung
• VOB und BGB
• Baubegleitende Rechtsberatung
• Bauversicherungsfragen

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