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Immobilienrecht

Im Immobilienrecht herrscht die Meinung, dass durch die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags beim Notar die Rechte des Käufers und Verkäufers gesichert sind. Dem ist jedoch nicht so. Der Notar liest zwar den Kaufvertrag innerhalb des sogenannten „Notartermins“ vor, damit ist jedoch nicht gesichert, dass die Rechte der jeweiligen Partei bzw. deren Wünsche berücksichtigt sind. Dies hat sich leider auch im Zuge des Verkaufs von sogenannten „Schrottimmobilien“ gezeigt. Nur das Einschalten eines kompetenten Rechtsanwalts Ihres Vertrauens gewährleistet, dass Ihre Interessen im Zuge des Immobilienkaufs und deren Verwaltung gewahrt werden. Das gilt auch für das Wohnungseigentumsgesetz und die damit verbundenen Belange wie Eigentümerversammlungen, Vertretungsvollmachten, Rechte und Pflichten von Eigentümern und Mietern. Unser Leistungsspektrum im Immobilienrecht beinhaltet insbesondere:

• Erstellung und Prüfung von Kauf- und Schenkungsverträgen
• Erstellung und Prüfung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
• WEG und Mietrecht
• Immobilienfinanzierung
• Immobiliengesellschaften

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