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Handelsrecht

Die Grundlage des Handelsrecht bildet das HGB. Durch die Internationalisierung der Geschäftswelt wird die Gesetzgebung immer komplexer, insofern fällt die Wahl der richtigen Gesellschaft, sei es eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie die AG, GmbH oder UG, im Zusammenhang mit der Bestellung und Ausgestaltung der Verträge der handelnden Personen (Aufsichtsräte, Geschäftsführern, Vorstände) für den Mandanten häufig schwer. In enger Abstimmung mit den Spezialisten unserer Kanzlei finden Sie für Ihre Wünsche die geeigneten Instrumente, um Ihre Ziele zu erreichen. Die Betreuung und Begleitung im Geschäftsprozess gehören genauso zu unseren Stärken wie die Erstellung von Handelsverträgen für Vertreter, Lieferverträge für Unternehmen, sowie jede Art von Vertragsgestaltung im handelsüblichen Marktumfeld. Nur auf Grundlage rechtssicher und zielgerichtet entwickelter Verträge, ist der Mandant in der Lage Rechtsgeschäfte reibungslos durchzuführen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne – auch grenzüberschreitend – bei den folgenden Punkten:

• Wahl der Unternehmensform von Gesellschaften im Hinblick auf Organisation, Rentabilität und Haftung
• Pflichte und Rechte von Organen innerhalb der Gesellschaften (GmbH Geschäftsführer, AG Vorstand, AG Aufsichträte
• Erstellung und Prüfung von Vertriebsverträgen
• Erstellung und Prüfung von Handels- und Lieferverträgen
• Prüfung und Sicherung von Forderungen

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